Fördermöglichkeiten

Welche Förderprogramme gibt es?

Unsere Planung sieht vor, mit dem Projekt der Baugemeinschaft die Anforderungen an ein Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Zertifizierung zu erfüllen. Damit schaffen wir die Grundlage für die Nutzung der genannten Fördermöglichkeiten – und setzen gleichzeitig ein starkes Zeichen für nachhaltiges Bauen.

Förderkredite bis zu 270.000 Euro je Wohneinheit – attraktive Finanzierungsmöglichkeiten 

Die KfW-Bank unterstützt Bauvorhaben mit zinsgünstigen Förderkrediten. Im Vergleich zu herkömmlichen Bankkrediten profitieren Sie dabei von niedrigeren Zinssätzen und langfristigen Einsparungen.

Auch Baugemeinschaften können diese Förderprogramme im Rahmen eines Neubauprojekts nutzen. 

Zwei Programme sind dabei besonders relevant:

1. Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Gefördert wird der Neubau von Wohnungen, die besonders energieeffizient und nachhaltig geplant sind. Voraussetzungen:

  • Der Neubau muss mindestens dem Effizienzhaus 40-Standard entsprechen.
  • Es muss der Status „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ (KFWG-Q) erreicht werden.
  • Dafür ist ein Nachhaltigkeitszertifikat notwendig – entweder QNG Plus oder QNG Premium.
  • Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss in die Planung eingebunden werden.
  • Zusätzlich ist die Zusammenarbeit mit einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erforderlich.

Mit dem KFN-Programm können zinsvergünstigte Kredite bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden (Zinsbindung 10 Jahre).

2. Wohneigentum für Familien (WEF)

Dieses Programm richtet sich gezielt an Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen. Auch hier sind die Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Grundlage (wie beim KFN-Programm). 

Zusätzlich gelten:

  • Mindestens ein minderjähriges Kind muss im Haushalt leben.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (z. B. max. 90.000 € bei einem Kind, max. 100.000 € bei zwei Kindern).
  • Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein weiteres Wohneigentum im Besitz sein.

Mit der WEF-Förderung sind zinsvergünstigte Kredite bis zu 270.000 Euro je Wohneinheit möglich (ebenfalls mit 10 Jahren Zinsbindung).

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-PB-Neubau.html

Wichtig:

Die beiden Programme KFN und WEF sind nicht kombinierbar – es muss jeweils eines gewählt werden.

Steuern und Abschreibungsmöglichkeiten

Steuerliche Vorteile für Baugemeinschaften beim Bau von QNG-zertifizierten Wohnungen zur Vermietung

Der Bau von Mehrfamilienhäusern mit QNG-Zertifizierung (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) bringt für Baugemeinschaften erhebliche steuerliche Vorteile mit sich – besonders bei einer geplanten Vermietung.

Kernvorteil:
Dank der degressiven Abschreibung nach dem Wachstumschancengesetz in Kombination mit der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau können bis zu 55 % der Herstellungskosten innerhalb der ersten zehn Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Das erhöht die Rentabilität des Projekts erheblich und macht nachhaltiges Bauen noch attraktiver.

 

Was bedeutet die „5+5+3 %-AfA“?

Die sogenannte 5+5+3 %-AfA ist eine neue Form der degressiven Abschreibung für neu errichtete oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Mietwohnungen. Sie funktioniert wie folgt:

  • In den ersten beiden Jahren können jeweils 5 % der Herstellungskosten abgeschrieben werden,
  • In den darauffolgenden drei Jahren jeweils 3 %.

Wichtig: Der Baubeginn muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.

 

Kombination mit Sonderabschreibung für QNG-zertifizierten Wohnungsneubau

Für Neubauten, die den Standard EH40/QNG erfüllen und eine Baukostenobergrenze von 5.200 Euro/m² Wohnfläche einhalten, ist zusätzlich eine Sonderabschreibung von 5 % pro Jahr über vier Jahre möglich. Diese Sonder-AfA ist auf die begünstigten Herstellungskosten anwendbar und wurde durch das Wachstumschancengesetz deutlich verbessert.

Fazit für die Baugemeinschaft:
Durch die Kombination beider Abschreibungsarten können in zehn Jahren bis zu 55 % der Investitionskosten steuerlich abgeschrieben werden – das wirkt sich positiv auf die Liquidität und langfristige Wirtschaftlichkeit aus.

Welche Werbungskosten sind bei der Vermietung absetzbar?

Als Baugemeinschaft, die vermietet, können folgende Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden:

  • Reparatur-, Wartungs- und Renovierungskosten
  • Kreditzinsen im Rahmen der Baufinanzierung
  • Hausgeld und Nebenkosten
  • Grundsteuer
  • Kosten für die Mietersuche (z. B. Makler)
  • Notar-, Anwalts- und Beratungskosten
  • Mitgliedsbeiträge in relevanten Verbänden
  • Gutachterkosten
  • Kosten für Hausmeisterdienste oder Gebäudeverwaltung

Was zählt zu den abschreibungsfähigen Herstellungskosten?

Abschreibungsfähig sind zum Beispiel:

  • Hausanschlüsse (Strom, Wasser, Gas, Wärme) bis zur Grundstücksgrenze
  • Architekten- und Vermessungskosten, Baugenehmigung etc.
  • Pflanzung von Hecken, Büschen oder Bäumen an den Grundstücksgrenzen

Nicht abschreibungsfähig sind:

  • Erschließungskosten außerhalb des Grundstücks (z. B. für Straßen oder Leitungen)
  • Kaufpreis und Nebenkosten des Grundstücks selbst
  • Möblierung der Wohnungen
  • Hofbefestigungen und Zufahrten

 

Tipp:

Damit Sie die Baukosten genau einschätzen und wissen, welche Kosten Sie steuerlich absetzen können, empfehlen wir, einen Steuerberater einzubeziehen. Er sorgt dafür, dass alle wichtigen Punkte richtig berücksichtigt werden und Ihre Berechnungen den aktuellen Steuervorgaben entsprechen.

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